Mieterservice

Mietzahlung

Die Miete ist jeweils monatlich zum 3. Werktag eines Monats zur Zahlung fällig. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Miete von Ihrem Konto abbuchen und Sie müssen nichts weiter veranlassen. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ist es wichtig, dass Sie die jeweilige WE-Nr. im Verwendungszweck angeben, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann (vierstellige Objektnummer + dreistellige Nummer der Mieteinheit, z.B. 1230+123). Diese finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder im Betreff unserer Schreiben.

Sollte es einmal zu kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten kommen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu uns auf unter Telefon 0451/47001-918 oder E-Mail: mietbuchhaltung@schuett-bau.de. Wir werden sicherlich gemeinsam eine gute Lösung für beide Seiten finden.